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   BGH, 29.09.1955 - 4 StR 273/55   

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BGH, 29.09.1955 - 4 StR 273/55 (https://dejure.org/1955,4237)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1955 - 4 StR 273/55 (https://dejure.org/1955,4237)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1955 - 4 StR 273/55 (https://dejure.org/1955,4237)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 16.11.1934 - 4 D 1273/34

    1. In welchem Umfange muß ein Urteil, das eine der in § 140 Abs. 2 StPO. (n. F.)

    Auszug aus BGH, 29.09.1955 - 4 StR 273/55
    Auf keinen Fall hätte das Gericht auf diese Sicherungsmaßregel erkennen dürfen, ohne daß der Angeklagte in der Hauptverhandlung den Beistand eines Verteidigers hatte (RGSt 68, 397 [398]).

    Es muß daher das Urteil in vollem Umfang und nicht nur hinsichtlich der Untersagung der Berufsausübung aufgehoben werden, dehn das Verfahren war ein einheitliches Strafverfahren, das die Verurteilung des Angeklagten zur Schuld und Strafe und zu der bei einer solchen Verurteilung zulässigen Untersagung der Berufsausübung zum unmittelbaren Gegenstand hatte (RGSt 68, 397 [398]; 70, 317 [319]; RG HRR 1934 Nr. 1645; E. Schmidt Lehrkommentar § 140 Erl 2 b; Loewe-Rosenberg § 140 Anm 9).

  • RG, 22.09.1936 - 4 D 699/36

    1. Bleibt die Verteidigung nach dem § 140 Abs. 2 n. F. StPO. auch dann

    Auszug aus BGH, 29.09.1955 - 4 StR 273/55
    Mit der Untersagung war insbesonders von dem Augenblick an zu rechnen, als die Staatsanwaltschaft als Ergebnis der Beweisaufnahme beantragte, das Berufsverbot auf Lebenszeit auszusprechen (RGSt 70, 317 [318]).

    Es muß daher das Urteil in vollem Umfang und nicht nur hinsichtlich der Untersagung der Berufsausübung aufgehoben werden, dehn das Verfahren war ein einheitliches Strafverfahren, das die Verurteilung des Angeklagten zur Schuld und Strafe und zu der bei einer solchen Verurteilung zulässigen Untersagung der Berufsausübung zum unmittelbaren Gegenstand hatte (RGSt 68, 397 [398]; 70, 317 [319]; RG HRR 1934 Nr. 1645; E. Schmidt Lehrkommentar § 140 Erl 2 b; Loewe-Rosenberg § 140 Anm 9).

  • BGH, 27.09.1951 - 3 StR 596/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.09.1955 - 4 StR 273/55
    Danach kommt es auf die Prüfung der weiteren Verfahrensrügen, nämlich der Verletzung des § 140 Abs. 2 StPO (vgl hierzu BGH 6, 199; 5 StR 34/55 vom 1. März 1955, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk bestimmt; RGSt 68, 35 [36]; 74, 305 [306]; RG JW 36, 736 Nr. 19 und 37, 630 Nr. 18) und des § 265 Abs. 2 StPO (vgl hierzu BGHSt 2, 85) nicht mehr an.
  • BGH, 23.07.1953 - 3 StR 312/53
    Auszug aus BGH, 29.09.1955 - 4 StR 273/55
    Die Tatsache jedoch, daß er erheblich vorbestraft war, daß er - wie dem Urteil zu entnehmen ist - vor den den Gegenstand des Verfahrens bildenden Verfehlungen während seiner Tätigkeit als Wandergewerbetreibender in den Jahren 1949-1953 erneut straffällig geworden war, und daß er in dem anhängigen Verfahren wegen elf im Fortsetzungszusammenhang begangener Betrugsfälle und wegen eines weiteren Betruges angeklagt war, machten es einigermaßen wahrscheinlich (BGHSt 4, 321 [BGH 23.07.1953 - 3 StR 312/53]; RG JW 38, 2346 Nr. 24), daß auf Untersagung der Berufsausübung erkannt werde, da er, abgesehen von dem als selbständige Handlung angeklagten Einzelfall, sämtliche Betrügereien bei seiner Berufsausübung begangen hatte.
  • BGH, 01.03.1955 - 5 StR 34/55

    Anforderungen an den Inhalt der Rüge eines Angeklagten zur Niederschrift eines

    Auszug aus BGH, 29.09.1955 - 4 StR 273/55
    Danach kommt es auf die Prüfung der weiteren Verfahrensrügen, nämlich der Verletzung des § 140 Abs. 2 StPO (vgl hierzu BGH 6, 199; 5 StR 34/55 vom 1. März 1955, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk bestimmt; RGSt 68, 35 [36]; 74, 305 [306]; RG JW 36, 736 Nr. 19 und 37, 630 Nr. 18) und des § 265 Abs. 2 StPO (vgl hierzu BGHSt 2, 85) nicht mehr an.
  • RG, 23.01.1934 - 1 D 1412/33

    1. Bestellung eines Verteidigers von Amts wegen. 2. Kann jemand als

    Auszug aus BGH, 29.09.1955 - 4 StR 273/55
    Danach kommt es auf die Prüfung der weiteren Verfahrensrügen, nämlich der Verletzung des § 140 Abs. 2 StPO (vgl hierzu BGH 6, 199; 5 StR 34/55 vom 1. März 1955, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk bestimmt; RGSt 68, 35 [36]; 74, 305 [306]; RG JW 36, 736 Nr. 19 und 37, 630 Nr. 18) und des § 265 Abs. 2 StPO (vgl hierzu BGHSt 2, 85) nicht mehr an.
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